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   VGH Bayern, 07.08.2012 - 16a DZ 10.1377   

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https://dejure.org/2012,25079
VGH Bayern, 07.08.2012 - 16a DZ 10.1377 (https://dejure.org/2012,25079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2012 - 16a DZ 10.1377 (https://dejure.org/2012,25079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2012 - 16a DZ 10.1377 (https://dejure.org/2012,25079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Polizeibeamter; Alkoholabhängigkeit, Rückfall in die nasse Phase; Dienstleistungspflicht; Gesunderhaltungspflicht; erfolgreiche Therapie zur Alkoholentwöhnung; schuldhaftes Verhalten; erneuter Alkoholkonsum; Gehaltskürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 16a DZ 10.1377
    Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.3.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004, DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 16a DZ 10.1377
    Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.3.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004, DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 16a DZ 10.1377
    Hier kann auf die vom Kläger selbst zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2001, Az. 1 D 64/00 verwiesen werden, ebenso auf die Kommentierung bei Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, MatR II RdNrn.
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer

    3.1 Durch den Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholerkrankung hat der Beklagte gegen die Gesunderhaltungspflicht verstoßen (BayVGH, B.v. 7.8.2012 - 16a DZ 10.1377 - juris Rn. 7).

    Der Beklagte ist ferner auch ausdrücklich über seine Verpflichtung zur vollständigen Alkoholabstinenz und über die disziplinarrechtlichen Folgen der Verletzung dieser Dienstpflicht belehrt worden, so dass er subjektiv vorwerfbar (schuldhaft) handelte (BayVGH, B.v. 7.8.2012 a.a.O. Rn. 8).

    Vorsätzliches Verhalten erfordert nicht die Einsicht in die medizinische Tatsache der Alkoholkrankheit, sondern Kenntnis der Verpflichtung, die Dienstfähigkeit durch Alkoholabstinenz zu erhalten bzw. durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen, unabhängig davon, ob der Betroffene dies selbst für nötig hält oder nicht (BayVGH, B.v. 7.8.2012 a.a.O. Rn. 9; SächsOVG, U.v. 28.3.2014 a.a.O. Rn. 40).

  • OVG Sachsen, 28.03.2014 - D 6 A 456/11
    Der Vorwurf vorsätzlichen - und damit schuldhaften - Handelns erfordert jedoch nicht die Einsicht in die medizinische Tatsache der Alkoholkrankheit, sondern das Erkennen der Forderung des Dienstherrn, an der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit durch geeignete Maßnahmen mitzuwirken, und zwar unabhängig davon, ob der Betroffene solche Maßnahmen selbst für nötig hält oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1993 - 1 D 67.91 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschl. v. 7. August 2012 - 16a DZ 10.1377 -, juris Rn. 7).
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